Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Als Dienstleistungsunternehmen stellt Ihnen die arbeitskraft24 auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes seine Mitarbeiter zur Verfügung.

2. arbeitskraft24 ist Mitglied des IGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und richtet sich nach dem Tarifwerk IGZ und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB.

3. Wir sind Arbeitgeber unserer Mitarbeiter, insofern wird das allgemeine Direktionsrecht ausschließlich vom Verleiher ausgeübt. Dem Entleiher obliegt die Erteilung der Arbeitsanweisung, die Kontrolle der Arbeitsausführung, sowie die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften. Unsere Mitarbeiter unterliegen den für den Entleiherbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen und sind vom Entleiher vor Arbeitsbeginn mit diesen Bestimmungen vertraut zu machen. Die Mitarbeiter sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Arbeitsunfälle sind unverzüglich zu melden. Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen werden vom Entleiher gestellt. Zur Sicherstellung und Überprüfung gewährt der Entleiher den Sicherheitsverantwortlichen der arbeitskraft24 freien Zugang zu den Arbeitsbereichen / -plätzen, an denen arbeitskraft24-Mitarbeiter eingesetzt sind.

4. Die von arbeitskraft24 überlassenen Mitarbeiter haben in dem Unternehmen des Entleihers die vereinbarten Arbeitszeiten und Pausenregelungen einzuhalten und sich nach den gesetzlichen Arbeitsgrenzen entsprechend der AZO zu richten.

5. arbeitskraft24 haftet nicht für Schäden, die ihre Arbeitnehmer anläßlich oder in Ausübung ihrer Tätigkeiten beim Entleiher verursachen. Der Entleiher stellt arbeitskraft24 von allen etwaigen Ansprüchen frei, die dritte Personen im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem überlassenen Mitarbeiter übertragenen Tätigkeiten ergeben sollten.

6. arbeitskraft24 kann bei außergewöhnlichen Umständen die Bereitstellung von Mitarbeitern verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, der die Bereitstellung dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich macht. Die Leistung von Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Entleiher kann seinen Erwartungen nichtentsprechendes Zeitpersonal innerhalb des ersten Arbeitstages zurückweisen. In diesem Fall verzichtet arbeitskraft24 auf eine Berechnung der Kosten, ist aber berechtigt einen anderen Mitarbeiter zu überlassen. Eine weitergehende Haftung, bzw. darüber hinausgehender Gewährleistungsanspruch besteht nicht. Eine Haftung von arbeitskraft24 für vorsätzliches und/oder fahrlässiges Handeln der arbeitskraft24 Mitarbeiter ist ausgeschlossen, dies gilt auch für den Fall, in dem der arbeitskraft24 – Mitarbeiter nicht oder unpünktlich erscheinen sollte.

7. arbeitskraft24 und die überlassenen Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Entleihers verpflichtet.

8. arbeitskraft24hält die gesetzlichen Bestimmungen für Lohnsteuer und Sozialversicherungen ein.

9. Die Berechnung der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt wöchentlich und ist sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu begleichen. Die Berechnungsgrundlage ist der vom Entleiher durch seine Unterschrift zu bestätigende Stundennachweis. Lohnvorschüsse an das Zeitpersonal zu zahlen ist dem Entleiher untersagt. arbeitskraft24 ist berechtigt ab der 3. Woche nach Rechnungsstellung ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 12% zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt.

10. Im Falle von Tarifänderungen bleibt die Änderung des Verrechnungssatzes arbeitskraft24 vorbehalten. Bei Wechsel von Einsatzort und Aufgaben ist arbeitskraft24 berechtigt den Verrechnungssatz zu ändern.

11. Der Vertrag ist ausnahmslos mit einer Frist von 5 Werktagen zum Wochenende kündbar.

12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

13. Gerichtsstand ist München.